Grundsätzlich darf jede Immobilienmaklerin und jeder Immobilienmakler ein Immobiliengutachten verfassen – auch freie Sachverständige ohne besondere Qualifikation. Solche Bewertungen können als Orientierung hilfreich sein, etwa beim privaten Immobilienverkauf oder für eine grobe Kaufpreisfindung.
Doch Vorsicht: Im Rechtsverkehr, also bei Gerichten, Finanzämtern oder Banken, werden diese Gutachten i. d. R. nicht anerkannt. Hier ist entscheidend, ob der Gutachter über eine besondere Qualifikation verfügt.
Immobilienwert bei Erbschaft, Scheidung oder Streit: Wann ein neutraler Wert wichtig wird
Bei Erbschaft, Scheidung oder Streit reicht ein geschätzter Immobilienwert oft nicht aus. Sobald mehrere Beteiligte betroffen sind, braucht es eine nachvollziehbare Grundlage.