Wertermittlung für steuerliche Zwecke

Gutachten zur Restnutzungsdauer und Kaufpreisaufteilung

Wann diese Wertermittlung sinnvoll ist

Bei vermieteten Immobilien bestimmen zwei Fragen die steuerliche Abschreibung: Welcher Anteil des Kaufpreises entfällt auf das Gebäude, und über welchen Zeitraum kann es voraussichtlich genutzt werden? Wir bei Beier und Partner verbinden die objektbezogene Kaufpreisaufteilung mit der Prüfung der tatsächlichen Restnutzungsdauer und einer nachvollziehbaren Verkehrswertermittlung. Damit erhalten Eigentümer, Investoren und Steuerberater eine belastbare Grundlage für die weitere steuerliche Einordnung.

Eine individuelle Bewertung ist vor allem dann sinnvoll, wenn die pauschale Aufteilung oder Nutzungsdauer nicht zur Immobilie passt. Das kann nach dem Kauf einer vermieteten Immobilie, bei umfangreichen Modernisierungen oder bei Rückfragen des Finanzamts der Fall sein.

Welche Fragen das Gutachten beantwortet

Je nach Auftrag betrachten wir Kaufpreisaufteilung, Restnutzungsdauer und Verkehrswert gemeinsam. So bleiben die verwendeten Annahmen untereinander stimmig und lassen sich am konkreten Objekt erklären.

  • Welcher Anteil des Gesamtkaufpreises entfällt auf das Gebäude und welcher auf den Grund und Boden?
  • Welche technische und wirtschaftliche Restnutzungsdauer lässt sich aus Zustand, Modernisierung und Nutzung ableiten?
  • Wie ordnet sich die Immobilie am Bewertungsstichtag in den örtlichen Markt ein?
  • Welche Unterlagen, Annahmen und Bewertungsverfahren liegen dem Ergebnis zugrunde?

Wertermittlung für steuerliche Zwecke

inklusive Umsatzsteuer
ab 2380 €
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BMF-Arbeitshilfe und individuelle Bewertung

Das Bundesfinanzministerium stellt für die Kaufpreisaufteilung eine Arbeitshilfe bereit. Sie berechnet die Aufteilung in einem typisierten Verfahren und kann auch zur Plausibilisierung genutzt werden. Sie ersetzt jedoch nicht automatisch die Bewertung des konkreten Grundstücks. Entscheidend bleiben die tatsächlichen Eigenschaften von Gebäude und Grund und Boden, die örtlichen Marktdaten und eine nachvollziehbare Herleitung.

Kommt es im finanzgerichtlichen Verfahren zum Streit über die Grundstücksbewertung, muss das Finanzgericht nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs regelmäßig das Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen einholen.

So gehen wir vor

  1. Wir klären Bewertungsanlass, Stichtag und die benötigte Verwendung des Gutachtens.
  2. Beim Ortstermin erfassen wir Zustand, Baujahr, Modernisierungen, Nutzung und Flächen.
  3. Wir prüfen die Unterlagen und die für das Objekt passenden Bewertungsdaten.
  4. Wir leiten Kaufpreisaufteilung, Restnutzungsdauer und gegebenenfalls den Verkehrswert nachvollziehbar her.
  5. Sie erhalten das Gutachten als PDF und können offene Fragen anschließend mit uns besprechen.

Welche Unterlagen wir benötigen

Welche Unterlagen gebraucht werden, hängt vom Objekt ab. Häufig gehören Kaufvertrag, Grundbuchauszug, Flurkarte, Bauzeichnungen, Flächenberechnungen, Angaben zu Modernisierungen und bei vermieteten Immobilien die Mietverträge dazu. Wir sagen Ihnen nach dem Erstgespräch, was für Ihren Auftrag tatsächlich erforderlich ist.

Kosten und nächster Schritt

Die Wertermittlung für steuerliche Zwecke bieten wir derzeit ab 2.380 Euro inklusive Umsatzsteuer an. Der konkrete Preis richtet sich nach Immobilie, Unterlagen und gewünschtem Umfang. Nach einem kurzen Erstgespräch erhalten Sie ein passendes Angebot.

Sie möchten klären, ob eine Kaufpreisaufteilung, ein Nachweis der Restnutzungsdauer oder ein umfassenderes Gutachten benötigt wird? Schildern Sie uns kurz die Immobilie und den steuerlichen Anlass. Wir besprechen mit Ihnen, welcher Umfang sinnvoll ist.

Weiterführende Informationen

Weitere Hintergründe finden Sie in unserem Beitrag Restnutzungsdauergutachten kritisch betrachtet.

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