Grundsätzlich darf jede Immobilienmaklerin und jeder Immobilienmakler ein Immobiliengutachten verfassen – auch freie Sachverständige ohne besondere Qualifikation. Solche Bewertungen können als Orientierung hilfreich sein, etwa beim privaten Immobilienverkauf oder für eine grobe Kaufpreisfindung. Doch Vorsicht: Im Rechtsverkehr, also bei Gerichten, Finanzämtern oder Banken, werden diese Gutachten i. d. R. nicht anerkannt. Hier ist entscheidend, ob der Gutachter über eine besondere Qualifikation verfügt.