Wer darf ein Gutachten erstellen?

Grundsätzlich darf jede Immobilienmaklerin und jeder Immobilienmakler ein Immobiliengutachten verfassen – auch freie Sachverständige ohne besondere Qualifikation. Solche Bewertungen können als Orientierung hilfreich sein, etwa beim privaten Immobilienverkauf oder für eine grobe Kaufpreisfindung. Doch Vorsicht: Im Rechtsverkehr, also bei Gerichten, Finanzämtern oder Banken, werden diese Gutachten i. d. R. nicht anerkannt. Hier ist entscheidend, ob der Gutachter über eine besondere Qualifikation verfügt.

Geprüfte Qualifikation

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige werden von den Industrie- und Handelskammern (IHK) geprüft. Sie müssen ihre besondere Fachkunde, Unabhängigkeit und persönliche Eignung nachweisen. Ihre Gutachten genießen höchste Anerkennung, da sie neutral und gerichtstauglich erstellt werden.

Zertifizierte Sachverständige

Eine nahezu gleichwertige Alternative ist die Zertifizierung nach DIN ISO 17024. Diese sollte immer durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle erfolgen (DAkkS-Symbol beachten!) und ist ebenfalls ein anerkannter Qualitätsnachweis. Auch hier gilt: Nur wer geprüft ist, liefert Gutachten, die in steuerlichen und rechtlichen Verfahren akzeptiert werden.

Maklergutachten – hilfreich, aber oft nicht anerkannt

Viele Immobilienmaklerinnen und -makler bieten Immobilienbewertungen oder sogenannte „Gutachten“ an. Diese können wertvolle Hinweise für den Marktpreis liefern, etwa beim Verkauf. Für steuerliche Zwecke oder in rechtlichen Auseinandersetzungen reicht ein Maklergutachten jedoch in der Regel nicht aus. Wer ein belastbares Gutachten benötigt, sollte deshalb auf einen öffentlich bestellten oder zertifizierten Sachverständigen achten.

Fazit

Ein Gutachten darf zwar jeder erstellen – anerkannt werden i.d.R. aber nur Gutachten von Sachverständigen, die entweder öffentlich bestellt und vereidigt oder nach DIN ISO 17024 zertifiziert sind. Damit sichern Sie sich nicht nur eine fundierte Bewertung, sondern auch die notwendige Anerkennung bei Finanzämtern, Gerichten und Banken. Bei Beier & Partner arbeiten ausschließlich zertifizierte Sachverständige. Zudem ist Patrick Beier selbst öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger. Damit profitieren Sie bei uns von höchster fachlicher Qualifikation.
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