Eine neue Ära für RND Gutachten: „Verkehrswert plus steuerliche Relevanz“.
Die Finanzverwaltungen der Länder haben auf diverse „Billiganbieter und Gutachtenfabriken“ reagiert und verlangen nun immer häufiger, dass Gutachten zur Restnutzungsdauer nicht mehr isoliert erstellt werden, sondern zwingend einen Verkehrswert enthalten müssen. Und das ist gut so!
Restnutzungsdauer (RND) nach ImmoWertV, Kaufpreisaufteilung für den Gebäudewertanteil und Verkehrswertgutachten zur Plausibilisierung.
Dadurch entsteht ein konsistentes Steuergutachten, das Ihren Abschreibungsanspruch (AfA‑Satz und -Volumen) gut begründet und Finanzverwaltungskritik sicher begegnet.