Wertermittlung für steuerliche Zwecke

Gutachten für Immobilieninvestoren zu Nutzungsdauer und Kaufpreisaufteilung

Warum dieses Gutachten Ihren steuerlichen Mehrwert sichert.

Eine neue Ära für RND Gutachten: „Verkehrswert plus steuerliche Relevanz“.
Die Finanzverwaltungen der Länder haben auf diverse „Billiganbieter und Gutachtenfabriken“ reagiert und verlangen nun immer häufiger, dass Gutachten zur Restnutzungsdauer nicht mehr isoliert erstellt werden, sondern zwingend einen Verkehrswert enthalten müssen. Und das ist gut so!

Unser Produkt kombiniert deshalb:

Restnutzungsdauer (RND) nach ImmoWertV, Kaufpreisaufteilung für den Gebäudewertanteil und Verkehrswertgutachten zur Plausibilisierung.

Dadurch entsteht ein konsistentes Steuergutachten, das Ihren Abschreibungsanspruch (AfA‑Satz und -Volumen) gut begründet und Finanzverwaltungskritik sicher begegnet.

Wertermittlung für steuerliche Zwecke

ab 2380
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Leistungen im Überblick

  • Technische und wirtschaftliche Restnutzungsdauer auf Basis von ImmoWertV 2021, § 4 Abs. 3 – steuerlich relevant, ohne Bausubstanzgutachten
  • Kaufpreisaufteilung: Exakte Aufteilung zwischen Gebäude und Grund, nur der Gebäudeteil ist abschreibbar – gemäß § 6 EStG und BFH‑Rechtsprechung.
  • Verkehrswertgutachten, geprüft nach ImmoWertV und §194 BauGB zur Plausibilität gegenüber Finanzamt und Steuerberater
  • Ortstermin und individuelle Objektbewertung statt rein rechnerischer Methoden – erforderlich für Praxisrelevanz und Anerkennung.

Vorteile für Investoren

  • Steueroptimierung durch höhere AfA – Wirkung: Kürzere RND erhöht den AfA Satz.
  • Größeres Abschreibungsvolumen – Wirkung: Höherer Gebäudeanteil durch reale Kaufpreisaufteilung steigert das Basisvolumen.
  • Steuerliche Sicherheit – Wirkung: Hohe Wahrscheinlichkeit der Anerkennung bei Ihrem Finanzamt durch konsistente Kombination aller Bewertungselemente.
  • Zeitnahe steuerliche Umsetzung – Wirkung: Transparente und nachvollziehbare Gutachtenerstellung für Steuerberater und Finanzamt.

So entsteht Ihr Gutachten

  1. Ausführlicher Ortstermin: Zustand, Baujahr, Modernisierungsgrad und Nutzfläche werden – auch im Bild – dokumentiert
  2. Restnutzungsdauer‑Analyse gemäß ImmoWertV (technisch + wirtschaftlich), ggf. Ermittlung des fiktiven Baujahres bei Sanierungen
  3. Abgrenzung von Gebäude und Grundstück über gem. §6 ImmoWertV normierte Bewertungsverfahren sowie ggfs. reale Kaufpreise – daher Gebäude-AfA-Berechnung möglich
  4. Verkehrswertermittlung mittels Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren, angepasst an lokale Marktbedingungen und Faktoren aus Gutachterausschüssen (z. B. Sachwertfaktor, Liegenschaftszins)
  5. Kombination der Ergebnisse zu einem Gesamtgutachten, das AfA‑Satz und Abschreibungsvolumen in Einklang bringt und die steuerlich relevanten Parameter transparent darlegt
MEINE DATEN

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ANSCHRIFT DES BEWERTUNGSOBJEKTES (falls Gutachten erwünscht)