Die Beauftragung eines Gutachtens â gerade zur Vorlage bei Behörden und Gerichten â gibt Ihnen die nötige Sicherheit und schĂŒtzt Sie vor unangenehmen Ăberraschungen.
Ein Verkehrswertgutachten wird immer dann beauftragt, wenn EigentĂŒmer, KĂ€ufer, Erben, Kreditinstitute oder andere Beteiligte eine sichere, objektive und gerichtsfeste EinschĂ€tzung des Immobilienwertes benötigen.
Das Gutachten ist mit einem Umfang von 40-50 Seiten die ausfĂŒhrlichste Form der Immobilienbewertung.
Auf Grundlage von §194 Baugesetzbuch (BauGB) und nach den Vorgaben der Wertermittlungsverordnung (ImmoWertV) erfolgt eine unparteiische Ermittlung des Verkehrswertes Ihrer Immobilie.
Nach Fertigstellung des umfassenden Gutachtens erfolgt eine sachliche ErlĂ€uterung aller Vor- und Nachteile des Objekts (Risikobeurteilung) nebst einer ErlĂ€uterung etwaiger Sanierungsarbeiten, sowie der hieraus enstehenden Kosten. Wir stehen Ihnen hierzu in einem ausfĂŒhrlichen GesprĂ€ch fĂŒr alle Fragen gern zur VerfĂŒgung.
Sofern Sie eine Immobilienbewertung fĂŒr das Finanzamt benötigen, sprechen Sie und auf unsere speziellen Gutachten fĂŒr Finanzbehörden an.
Wir vereinbaren bevorzugt Festpreise mit unseren Kunden. Eine erste Ăbersicht erhalten Sie mit der folgenden Grafik.
| Ein- /ZweifamilienhĂ€user / Eigentumswohnungen 3.451,- EUR brutto (Normalstufe) 4.406,- EUR brutto (Schwierigkeitsstufe) | Alle anderen Immobilien Abrechnung nach Honorar-Richtlinie fĂŒr Immobilienbewertung (BVS) mind. jedoch 2.975,- EUR |
| Bei Marktwerten > 1.000.000 EUR zzgl. 0,3% des Marktwertes. | |
ErlĂ€uterungen: GrĂŒnde fĂŒr die Einordnung in die Schwierigkeitsstufe können insbesondere vorliegen bei Wertermittlungen: