Was kostet ein Gutachten für mein Haus?

Ein Immobiliengutachten schafft Klarheit – ob beim Verkauf, Erbe oder Streitfall. Doch was kostet so ein Gutachten?

Diese Aspekte beeinflussen die Kosten:

  • Objektgröße und -art: Eine 40-m²-Wohnung erfordert weniger Aufwand als ein 250 m² großes Mehrfamilienhaus.
  • Ziel des Gutachtens: Ein Verkehrswertgutachten erfordert andere Prüfungen als eine Wertindikation oder eine Schätzung zur internen Orientierung.
  • Lage und Zugänglichkeit: Innerstädtische Objekte mit vielen Einflussfaktoren benötigen oft eine intensivere Analyse als klar strukturierte Lagen.
  • Unterlagenlage: Je mehr Dokumente vorliegen (Baupläne, Grundbuch, Energieausweis etc.), desto schneller kann gearbeitet werden.

Unsere Preise

– Wertindikation – Marktpreiseinschätzung
Die Wertindikation ist eine fundierte Marktpreiseinschätzung Ihrer Immobilie. Sie wird als PDF innerhalb von ca. zwei Wochen nach der Besichtigung bereitgestellt. Die Vor-Ort-Besichtigung erfolgt durch eine:n qualifizierte:n Objektbesichtiger:in, die Auswertung und Erstellung durch eine:n zertifizierte:n Sachverständige:n. Die Wertermittlung basiert auf zwei separaten Verfahren gemäß der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Zusätzlich erhalten Sie eine Auskunft über erkennbare Mängel und Schäden sowie eine kurze Objektbeschreibung.
Diese Gutachtenform eignet sich insbesondere für einfache Erb- oder Scheidungsanlässe.
Kosten: 840 €

– Wertindikation durch zertifizierten Sachverständigen – Marktpreiseinschätzung
Diese Form der Marktpreiseinschätzung bietet eine erhöhte Aussagekraft, da sowohl die Vor-Ort-Besichtigung als auch die Erstellung des Gutachtens durch eine:n zertifizierte:n Sachverständige:n erfolgen. Die Ausarbeitung wird als PDF innerhalb von ca. zwei Wochen nach der Besichtigung geliefert. Grundlage der Bewertung sind zwei separate Wertermittlungsverfahren gemäß der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).
Das Gutachten enthält eine Auskunft über erkennbare Mängel und Schäden sowie eine kurze Objektbeschreibung.
Es ist besonders geeignet für einfache Erb- oder Scheidungsanlässe.
Kosten: 990 €

– Immobiliengutachten – Verkehrswert nach § 194 BauGB
Das Immobiliengutachten dient der rechtssicheren Ermittlung des Verkehrswerts Ihrer Immobilie gemäß § 194 BauGB. Es wird innerhalb von ca. zwei Wochen nach der Vor-Ort-Besichtigung als ausführliches Dokument bereitgestellt. Sowohl die Besichtigung als auch die Gutachtenerstellung erfolgen durch eine:n zertifizierte:n Sachverständige:n oder eine:n öffentlich bestellte:n und vereidigte:n Sachverständige:n.
Die Bewertung basiert auf zwei separaten Wertermittlungsverfahren nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Im Rahmen der Begutachtung erfolgt eine detaillierte Objektbeschreibung inklusive Fotodokumentation sowie die Bewertung erkennbarer Mängel und Schäden. Zusätzlich beinhaltet das Gutachten die Prüfung des Altlasten- und Baulastenverzeichnisses, der bauplanungs- und abgabenrechtlichen Situation, die Berücksichtigung von Mietverhältnissen und die Bewertung sonstiger Lasten (z. B. Wohnungs- oder Wegerechte).
Das Immobiliengutachten ist insbesondere für die Vorlage bei Behörden oder in Rechtsstreitigkeiten geeignet.
Kosten: ab 2.975,00 € bzw. gemäß Honorarrichtlinie

Wer zahlt das Gutachten?

  • Beim Hausverkauf meist der Eigentümer
  • Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen das Gericht bzw. anteilig die Parteien
  • Bei Erbregelungen oft alle Erben gemeinschaftlich

Ein Gutachten ist eine Investition in Sicherheit. Es liefert rechtssichere Aussagen und schützt vor teuren Fehlentscheidungen. Besonders bei Vermögensauseinandersetzungen (Scheidung, Erbe, Kaufabsicht) oder gegenüber Finanzamt und Bank ist es unverzichtbar.

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