Energieausweis für ihre Immobilie

Bedarfs- oder verbrauchsorientiert: Von uns seriös vermittelt!

Der Energieausweis ist Pflicht!

Schnell und einfach auf der sicheren Seite mit unserer Hilfe.

 

Gemäß § 80 GEG hat der Verkäufer einer Immobilie dem potenziellen Käufer spätestens bei der Besichtigung einen Energieausweis oder eine Kopie hiervon vorzulegen. Die Verpflichtung gilt unabhängig davon, ob die Vermarktung durch den Eigentümer selber oder z.B. durch ein beauftragtes Maklerbüro durchgeführt wird. Liegt ein Energieausweis vor, so hat der Verkäufer

sicherzustellen, dass  die Immobilienanzeige für Wohngebäude folgende Pflichtangaben enthält:

 

  • die Art des Energieausweises (verbrauchs- oder bedarfsorientiert)
  • den im Energieausweis genannten Wert des Endenergiebedarfs oder Endenergieverbrauchs für das Gebäude
  • die im Energieausweis genannten wesentlichen Energieträger für die Heizung des Gebäudes
  • bei Wohngebäuden das im Energieausweis genannte Baujahr und
  • bei Wohngebäuden die im Energieausweis genannte Energieeffizienzklasse (bei Ausweisen, die vor dem 1. Mai 2014 erstellt wurden, ist diese Angabe freiwillig).

 

Die Nichtbeachtung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit bis zu 15.000 € belegt werden. Ein potenzieller Käufer/Mieter könnte Sie als Verkäufer/Vermieter anzeigen, wenn Sie bei einer Objektbesichtigung keinen Energieausweis vorlegen können.

 

Welcher Energieausweis ist der Richtige?

Grundsätzlich gibt es zwei Ausweisarten; den bedarfsbasierten und den verbrauchsbasierten Energieausweis. Der Bedarfsausweis wird ingenieurtechnisch auf Grundlage der Baukonstruktion sowie der Anlagentechnik berechnet. Er ermöglicht einen deutschlandweiten Vergleich von Gebäuden und enthält aussagekräftige Informationen über die energetische Qualität des Gebäudes. Je nach energetischer Beschaffenheit, Anzahl der Wohneinheiten und Baujahr des Gebäudes kann auch ein verbrauchsbasierter Energieausweis ausgestellt werden.

 

Verbrauchsorientierter Energieausweis

Der Verbrauchsausweis wird auf der Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs berechnet. Dies hat zur Folge, dass sich das Heizverhalten des aktuellen Nutzers im Energieausweis erheblich niederschlägt. So können beispielsweise die Aussagen von zwei Verbrauchsausweisen für dasselbe Gebäude, jedoch mit unterschiedlichen Nutzern, erheblich voneinander abweichen. Ein berufstätiges Ehepaar verbraucht im gleichen Gebäude i.d.R. wesentlich weniger Energie als eine 3-köpfige Familie, die tagsüber zu Hause ist.

 

Bedarfsorientierter Energieausweis

Der Bedarfsausweis ist deshalb für Sie und auch für einen potenziellen Käufer oder Mieter wesentlich aussagekräftiger. Viele Kauf- und Mietinteressenten verlangen deshalb explizit einen bedarfsbasierten Ausweis. Mit dem Bedarfsausweis sind Sie auf energetische Fragen der Interessenten vorbereitet und können diesbezügliche Ansprüche in jedem Fall erfüllen.

 

Neben dem eigentlichen Energieausweis erhalten Sie unverbindliche Modernisierungsempfehlungen zu Ihrem Gebäude, die aufgrund der vorhandenen Baukonstruktion sowie der Anlagentechnik erstellt werden. Mit Hilfe der Empfehlungen können Sie beurteilen, mit welchen Maßnahmen Sie den energetischen Zustand Ihres Gebäudes weiter verbessern können.

 

Weitere Informationen bietet unser Partner "Energieausweis 48" in dem folgenden Video an:

 

 

Unser Büro vermittelt die Erstellung beider Energieausweisarten. Für die Vermittlung und Erstellung durch einen zugelassenen Energieberater berechnen wir 389,– € (inkl. MwSt.) für einen Bedarfsausweis und 149,– € (inkl. MwSt.) für einen Verbrauchsausweis. 

 

Wenn Sie den Energieausweis gemeinsam mit einer Wertermittlung erstellen lassen erhalten Sie einen Nachlass von 50,- € bei einem Bedarfsausweis und 15,- € bei einem Verbrauchsausweis. Zudem fallen auch die Reisekosten für An- und Abfahrt nur einmal an. Die reduzierten Kosten sind insbesondere darin begründet, dass die Vorarbeiten (Unterlagenbeschaffung, Terminabsprache, Ortstermin etc.) sowie die An- und Abreise für zwei Projekte gemeinsam durchgeführt werden.

 

Wie erhalte ich meinen Energieausweis?

Der Energieausweis wird im vereinfachten Berechnungsverfahren rechtssicher sowie garantiert innerhalb von 3 Werktagen nach Vorliegen aller Unterlagen und dem Ortstermin von einem zugelassenen Energieberater berechnet, erzeugt und unterzeichnet. Der Energieausweis besitzt eine hohe Aussagekraft, da er im Gegensatz zu Onlinebestellungen auf einer fachmännischen Datenerfassung mit zusätzlicher Plausibilisierung durch den Energieberater beruht.

 

Das Objekt wird von uns besichtigt und nicht durch "Ferndiagnostik" beurteilt, wie es leider teilweise auf dem Markt angeboten wird.

Die zuvor genannten Punkte sind wesentliche Merkmale, die die Qualität unseres Energieausweises steigern.

 

Sie möchten einen Energieausweis beauftragen?

Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular und wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.